Sie sind hier: Startseite » Mietbedingungen

Mietbedingungen

Ohne Spielregeln geht es nicht...

Allgemeine Mietbedingungen

    §1Vertrag

    1.1 Unser Angebot ist freibleibend

    1.2 Der Vermieter ist an sein Vertragsangebot vier Wochen gebunden.

    1.3 Ein Mietvertrag gilt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung als verbindlich.

    1.4 Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist untersagt.

    1.5 Sämtliche Abreden und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

    1.6 Der Vermieter behält sich vor, Änderungen der in Auftrag gegebenen Leistungen vorzunehmen, wenn die vertraglich versprochene Leistung hierdurch nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Mieter nicht wesentlich und für diesen daher zumutbar sind.

    §2 Mietpreise

    2.1 Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und den Veröffentlichungen auf der Internetseite.

    2.2 Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart, sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.

    2.3 Der Mietpreis ist gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich für eigene Abholung, eigener Aufbau und eigene Rücklieferung der Mietgegenstände durch den Mieter. Bemessungszeitraum der angegebenen Preise ist Sa-So. Eine Abholung oder Anlieferung bereits am Freitag erfolgt ohne Mehrkosten auf Kulanz des Partyzeltverleih. Für eine frühere Anlieferung oder spätere Abholung ist, sofern nichts anderes vereinbart, je angefangenem Tag zusätzlich die vertraglich vereinbarte Mietgebühr fällig.

    Für die Anlieferung der Mietgegenstände wird eine Lieferpauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben.

    2.4 Die Lieferung oder Rückholung der Mietgegenstände ist ab einem in der gültigen Preisliste festgelegten Gesamt-auftragspreis oder bei beauftragtem Auf- und Abbau der Mietgegenstrände und innerhalb von 20 km Entfernung (einfache Entfernung gemäß Google-Maps) zum Veranstaltungsort kostenfrei. Darüber hinaus ist ein in der gültigen Preisliste festgelegter Preis für jeden weiteren gefahrenen Kilometer (einfache Entfernung gemäß Google-Maps) zu entrichten. Für die Anlieferung der Mietgegenstände wird eine Lieferpauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben.

    2.5 Die Lieferung oder Rückholung der Mietgegenstände ist ab einem in der gültigen Preisliste festgelegten Gesamt-auftragspreis oder bei beauftragtem Auf- und Abbau der Mietgegenstrände und innerhalb von 20 km Entfernung (einfache Entfernung gemäß Google-Maps) zum Veranstaltungsort kostenfrei. Darüber hinaus ist ein in der gültigen Preisliste festgelegter Preis für jeden weiteren gefahrenen Kilometer (einfache Entfernung gemäß Google-Maps) zu entrichten.

    §3 Kaution

    3.1 Eine vereinbarte Kaution ist bei Lieferung/Abholung oder vor dem Aufbau in voller Höhe in bar zu hinterlegen.

    3.2 Der Vermieter behält sich vor, bei nicht entrichteter Kaution die Auslieferung der Mietgegenstände zu verweigern.

    3.2 Die Erstattung der Kaution erfolgt erst nach ordnungsgemäßer und mängelfreier festgestellter Rückgabe des Mietgegenstandes in voller Höhe. Im Falle einer Beschädigung der Mietgegenstände erfolgt eine gesonderte Fest-stellung der Schadenshöhe.

    §4 Stornierung

    4.1Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ohne dass der Vermieter hierfür einen Anlass gegeben hat oder kommt der Mieter seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, Stornokosten zu verlangen. Diese betragen bis drei Wochen vor vereinbartem Termin 25% des Auftragspreises, zwischen drei Wochen und einer Woche vor vereinbartem Termin 50% des Auftragspreises, ab einer Woche bis zu einem Tag vor vereinbartem Termin 90% des Auftragspreises. Bei einem Rücktritt am Tage der vereinbarten Anmietung ist der gesamte vertragliche Mietpreis zuzüglich einer Koordinationsentschädigung von 50,- € zu entrichten.

    §3 Vermietung von Zelten oder Zubehör

    3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt grundsätzlich bei Vermietung von Zelten oder Zubehör eine kostenfreie Rückholung der Mietgegenstände durch den Zeltverleih oder dessen Vertreter.

    3.2 Der Zelt- oder Pavillonabbau darf nach Mietende zum Zweck der Zustandsbegutachtung nur in Anwesenheit des Vermieters oder dessen Vertreter vorgenommen werden oder bedarf einer gesonderten Freigabe durch den Vermieter. Ausgenommen ist der Abbau ohne Anwesenheit des Vermieters oder dessen Vertreters oder gesonderter Freigabe nur bei Gefahr oder witterungsbedingtem Anlass, wie Sturm, Hagel, Schnee etc. Bei Nichteinhaltung werden dem Mieter Zusatzkosten für eine nachträgliche Zustandsbegutachtung in Höhe 350,- Euro berechnet.

    §4 Mitwirkungspflichten durch den Mieter

    4.1 Der Mieter erhält bei Übergabe den Mietgegenstand in funktions- und gebrauchsfähigem Zustand. Optische Mängel gelten nicht als funktions- und gebrauchsmindernd.

    4.2 Der Mieter hat nach Übergabe den Mietgegenstand auf Fehler oder Sachmängel zu prüfen und diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

    4.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bestimmungsgemäß zu verwenden oder zu betreiben.

    4.4 Für entstehende Personen- oder Sachschäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet ausschließlich der Mieter.

    4.5 Bei Beschädigungen oder Verlust des Mietgegenstandes durch unsachgemäßen Aufbau oder Betrieb wird dem Mieter der Instandsetzungs- bzw. Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

    4.6 Erfolgt der Transport und/oder der Aufbau des Mietgegenstandes durch den Mieter, so erfolgt dieser auf dessen eigene Gefahr.

    §5 Besondere Vereinbarungen

    5.1 Der Zelt- oder Pavillonaufbau sowie der Aufbau der Sitzgelegenheiten und Tische erfolgt nur bei schnee- und frostfreiem und tragfähigem Untergrund. Ein Aufbau der Zelte /Pavillons auf Verbundpflaster, Betonuntergrund oder

    Plattenbelag etc. erfolgt grundsätzlich nur mit einem entsprechendem Bodenrahmen und passenden Gewichten und

    ist Aufpreispflichtig. Ein Zelt- oder Pavillonaufbau erfolgt nur bei witterungssicheren Bedingungen. Der Verleih behält sich vor, erforderlichenfalls eine systemgerechte Windsicherung kostenneutral zu installieren. Die Nutzungs- und Rahmenbedingungen hierzu werden bei Übergabe dokumentiert.

    Die Verankerung der Zelt- oder Pavillonständer erfolgt obligatorisch mit Stahlstiftankern oder Erdschrauben (bei Zelten ca. 35 cm lang, bei Pavillons ca. 25cm lang). Für Beschädigungen durch diese Verankerung an Kabeln, Leitungen oder Rohren etc., haftet ausschließlich der Mieter.

    5.2 Der Zelt- oder Pavillonabbau darf nur im trockenen Zustand der Dachplanen und der Seitenteile erfolgen! Witterungsbedingte Terminverzögerungen zum Abbau werden dem Mieter für die Dauer über die vertragliche Mietzeit hinaus nicht in Rechnung gestellt.

    5.3 Die Nutzung der Gas-Heizgeräte ist ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung und nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Fremde oder mietereigene Zeltheizung ist nicht gestattet.

    5.4 In unseren Zelten und Pavillons gilt grundsätzlich allgemeines Rauchverbot.

    5.5 Der Kunstrasenteppich ist ausschließlich als Zeltboden und nur im Zelt zu verwenden. Bei Verwendung des Kunstrasenteppichs im Zelt ist die Benutzung von Kerzen (z.B. Teelichter etc.) oder sonstiger offener Flammen untersagt.

    §6 Gerichtsstand 

    6.1 Gerichtsstand ist Strausberg. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.

                                                                                  Stand: Januar 2025